Thüringer Corona-Verordnung
Verordnung vom 01.April 2021 gilt bis zum 24. April 2021
Die beschlossenen Neuerungen im Überblick:
Neue Regelung für Besuche und Angebote in Pflegeeinrichtungen
Besuchsregelung
Ab einem Inzidenzwert von 100 gilt:
Nur ein/e Besucher/in pro Tag, diese Person darf täglich wechseln
Ab einem Inzidenzwert von 200 gilt:
Nur eine/e zu registrierende/r Besucher/in, diese Person darf wöchentlich wechseln
Öffnung von Tageseinrichtungen
Voraussetzung: Die 7-Tages-Unzidenz im Landkreis liegt zuvor sieben Tage stabil unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern
Die Einrichtungen können bei Vorliegen der Öffnungsvoraussetzungen den Übergangszeitraum vom 01.April bis zum 18.April 2021 zur Vorbereitung des Einrichtungsbetriebs nutzen, um spätestens zum 19. April 2021 für Gäste zu öffnen.
Verpflichtende Tests bei Inanspruchnahme von bestimmten körpernahen Dienstleistungen
Sollte es bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht möglich sein, eine qualifizierte Gesichtsmaske zu tragen, muss vorab ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden (PCR-Test, Schnell- oder Selbsttest). Zuvor galt diese Regelung nicht verpflichtend.
Ab 10. April:
Öffnung von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten unter freiem Himmel
Voraussetzung: Kontaktverfolgung muss gewährleistet werden
Die Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende wurde bereits am 30. März ohne inhaltliche Anpassungen verlängert. Diese gilt ebenfalls bis zum 24.April 2021.
Zu den Bereichen Schulen und Kitas veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gesonderte Informationen.
Der vollständige Text der Verordnung ist unter dem folgenden Link abrufbar:
Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
Information des Unstrut-Hainich-Kreises
Aktuelle Informationen und Kontakte, u.a. für Einreisende aus Risikogebieten sowie die vollständige Verordnung finden Sie unter www.unstrut-hainich-kreis.de
Weiterhin bestehen beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz vielfältige Möglichkeiten, auf die Internetseiten des Robert-Koch-Institutes (RKI), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Auswärtige Amt (AA) zuzugreifen.