Thüringer Corona-Verordnungen
Eine neue Thüringer Verordnung tritt am Freitag, den 19. Februar 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 15. März 2021 gültig.
Die Änderungen im Überblick:
Ab 19. Februar
Neue Ausnahmeregelungen bei Kontaktbeschränkungen
In fest organisierten privaten Gruppen soll die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren aus maximal zwei Haushalten erlaubt werden.
Anhebung der erlaubten Personenzahl bei Bestattungen/Eheschließungen
Die maximale Teilnehmerzahl bei Bestattungen und standesamtlichen Eheschließungen bleibt im Unstrut-hainich-Kreis bei 15 (statt 25) Personen bestehen. Für anschließende Trauer- bzw. Hochzeitsfeiern sollen weiterhin die Kontaktbeschränkungen gelten.
Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr soll entfallen.
Öffnung von Fahrschulen/ nichtöffentlichen Mensen
Fahrschulen sollen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Fahrerlaubnis geöffnet und betrieben werden können.
Mensen des Studierendenwerks Thüringen sollen für den nichtöffentlichen Betrieb öffnen können.
Tragen von medizinischen Gesichtsmasken
Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (für Personen ab 15 Jahren) soll nun auch
- in Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr,
- bei der Inanspruchnahme von zulässigen Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr
- beim theoretischen und praktischen Unterricht in Fahrschulen (auch bei Prüfungen)
- sowie bei Sitzungen von kommunalen Gremien
verpflichtend werden.
Anpassungen der Testpflicht bei Besuchern in Pflegeeinrichtungen
Bei wiederholten Besuchen soll auf die Durchführung eines Antigenschnelltests verzichtet werden können sofern ein letztmalig in der Einrichtung durchgeführter Test mit negativem Testergebnis nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
Kindertagesbetreuung, Schulen
Vor dem Hintergrund der infektiologischen Lageentwicklung des Unstrut-Hainich-Kreises, vor allem des deutlichen Wieder-Anstiegs der 7-Tage-Inzidenz auf nahezu 200 innerhalb der vergangenen Woche, der Zunahme schwerer Krankheitsverläufe und Auslastung von Intensiv-Behandlungsplätzen im örtlichen Akutklinikum würde eine Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten im eingeschränkten Regelbetrieb derzeit noch nicht dem Sinn und Zweck des § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutz - Grundverordnung entsprechen.
Daher ist es - in Erfüllung dieser Norm sowie in Umsetzung des Erlasses des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) vom 19. Februar 2021, sachgerecht, den Beginn des eingeschränkten Regelbetriebes in Kindertages-stätten und Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises zeitlich eine gewisse Zeit zu verschieben, d.h. Kindertageseinrichtungen und Schulen sind über den 22.Februar hinaus geschlossen zu halten, wenn die regionale 7-Tage-Inzidenz am 19. Februar 2021 betrug oder darüber hinausgeht. Wenn die regionale Kennzahl zwischen 150 und 200 liegt, sollen die Kommunen diese Maßnahme treffen.
Ab 1.März:
Öffnung von Geschäften / Dienstleistungen
● Friseurbetriebe sollen wieder öffnen können.
● Baumschulen, Gartenmärkte- und Floristikbetriebe sollen wieder öffnen können.
Zu den Bereichen Schulen und Kitas veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend, Sport gesondert Informationen. Neben der Sondereindämmungsverordnung sollen durch die Änderungsverordnung auch die Infektionsschutz-Grundverordnung und die Quarantäneverordnung bis zum 15. März verlängert werden. Der vollständige Text der Änderungsverordnung sowie eine Lesefassung werden im Anschluss an die Verkündung auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht.
Der vollständige Text der Änderungsverordnung sowie eine Lesefassung werden im Anschluss an die Verkündung auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht.
Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
Information des Unstrut-Hainich-Kreises
Aktuelle Informationen und Kontakte, u.a. für Einreisende aus Risikogebieten sowie die vollständige Verordnung finden Sie unter www.unstrut-hainich-kreis.de
Weiterhin bestehen beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz vielfältige Möglichkeiten, auf die Internetseiten des Robert-Koch-Institutes (RKI), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Auswärtige Amt (AA) zuzugreifen.